Weiterbildung

Die Stiftung erachtet die Weiterbildung ihrer Angestellten als Qualifizierungs- und Personalentwicklungsmassnahme sowie als wichtiges Element der Qualitätssicherung. Weiterbildung hat zum Ziel, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Persönlichkeit der Mitarbeitenden entsprechend den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen weiter zu entwickeln. Die Inhalte der individuellen Weiterbildung leiten sich aus den jährlichen Beurteilungsgesprächen ab. Sie sind ausserdem abzustimmen auf die Anforderungen der Institutionen und die strategischen Ziele der Stiftung – insbesondere auf die Gleichstellung von Frau und Mann.

Die Stiftung unterscheidet vier Formen der Weiterbildung:

  • interne Weiterbildung: in der Regel obligatorisch
  • externe, angeordnete Weiterbildung: für einzelne Berufsgruppen obligatorisch
  • individuelle externe Weiterbildung in besonderem betrieblichen Interesse
  • individuelle externe Weiterbildung in beschränktem betrieblichen Interesse

(Ausschnitt aus den «Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung» der Stiftung)