Finanzierung

An der Finanzierung der Kinder- und Jugendheime beteiligen sich der Bund (Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Sozialversicherung), die Kantone und die platzierenden Gemeinden. Der Aufenthalt in den Kinderkrippen wird durch die Standortgemeinden subventioniert (in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern). Die restlichen Angebote müssen durch kostendeckende Tarife finanziert werden.

Aufwand 2022

Personalkosten 71,9 Mio. 76 %
Raumkosten 12,0 Mio. 13 %
Übriger Sachaufwand 10,8 Mio. 11%
Total 94,7 Mio.  

Ertrag 2022

Beiträge Trägerkanton (Kanton Zürich AJB/VSA) 57,4 Mio 61 %
Beiträge ausserkantonale Platzierungen   6,7 Mio   7 %
Beiträge Dritter (JugA, IV, weitere) 11,1 Mio 11 %
Erträge aus nicht beitragsberechtigten Angeboten   8,1 Mio  9 %
Betriebsbeiträge Bundesamt für Justiz  6,2 Mio  7 %
Betriebsbeiträge der Städte und Gemeinden  0,7 Mio  1 %
Weitere Erträge  4,9 Mio  5 %
Total 95,1 Mio