Finanzierung

An der Finanzierung der Kinder- und Jugendheime beteiligen sich der Bund (Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Sozialversicherung), die Kantone und die platzierenden Gemeinden. Der Aufenthalt in den Kinderkrippen wird durch die Standortgemeinden subventioniert (in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern). Die restlichen Angebote müssen durch kostendeckende Tarife finanziert werden.

Aufwand 2010

Personalkosten 60.8 Mio 71.5 %
Raumkosten 10.9 Mio 12.8 %
übriger Sachaufwand 13.3 Mio 15.7%
Total 85.0 Mio  

Ertrag 2010

Betriebsbeiträge Bundesamt für Justiz 5.1 Mio 6.1 %
Kantone 14.8 Mio 17.8 %
Gemeinden 57.3 Mio 68.7 %
übrige Erträge 6.2 Mio 7.4 %
Total 83.4 Mio