Aufsicht

Die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime, eine Stiftung gemäss Art. 80ff ZGB, untersteht der Aufsicht des Amtes für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich.


Als Kontrollstelle überprüft die KPMG Fides Peat seit Stiftungsgründung die Buchführung und die Jahresrechnung der Stiftung.


Die fachliche Aufsicht über die Heime und speziell über die Sonderschulen und die Berufsausbildungen liegt bei den Kantonen, welche die Betriebsbewilligungen erteilen. Daneben überprüft das Bundesamt für Justiz regelmässig, ob die Einrichtungen die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.


Die Krippenaufsicht nehmen die Standortgemeinden Zürich und Küsnacht wahr.